Konstituierende Sitzung der Ortsgemeinde Puderbach

Am 26.August fand im Gemeinschaftshaus in Puderbach die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderates von Puderbach statt.
Nach den Formalien zur Sitzungseröffnung, wurden die Ratsmitglieder von Bürgermeister Manfred Pees per Handschlag verpflichtet. Zuvor wurden die Ratsmitglieder auf die Bedeutung des Ehrenamtes hingewiesen. Aus der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz(GemO) ergeben sich neben den Rechten eines Ratsmitgliedes auch Pflichten.
Zu den Pflichten gehören besonders die in §20 GemO geregelte Schweigepflicht, und die in §21 GemO geregelte Treuepflicht.
Vor der Ernennung, Vereidigung und Einführung des neuen Bürgermeisters Oliver Klein wurde ein Wahlvorstand gebildet, damit in geheimer Abstimmung die neuen Beigeordneten von den Ratsmitgliedern gewählt und in Ihr Amt eingeführt werden konnten.
Zum 1. Beigeordneten wurde mit 18 Ja Stimmen, also mit großer Zustimmung Hans-Peter Schmidt von der SPD Fraktion gewählt.
Die Fraktion FWG hat dann zum 2. Beigeordneten Hans-Martin Worring, und zur 3. Beigeordneten Janine Schüler vorgeschlagen. Beide wurden dann mit jeweils 6 Gegenstimmen gewählt.
In Anbetracht der neuen Mehrheitsverhältnisse, und es im Vorfeld  kein positives Signal der FWG  über eine Beteiligung der CDU in der Gemeindeverwaltung gegeben hat, wurde von Seiten der CDU Fraktion auf eine Bewerbung zum 3. Beigeordneten verzichtet.
Da große Problemfelder z.B. Baugebiet, Kreisverkehrsplatz, Haushalt, Straßen und weitere  in den nächsten Jahren die Ortsgemeinde Puderbach beschäftigen werden, wäre eine Beteiligung ( Beigeordneter) an der Gemeindeverwaltung durch ein erfahrenes Mitglied der CDU Fraktion ein Zeichen an die Einwohnergewesen, dass die Probleme nur gemeinsam angegangen werden können.
Unter einem weiteren Punkt wurde der Haushalt für das Jahr 2024 von der Verwaltung vorgetragen und diskutiert. Der so durch den Gemeinderat beschlossenen Haushalt 2024 ist inzwischen mit Datum vom 03.9.2024 mit Auflagen von der Kreisverwaltung genehmigt worden.
Die Ortsgemeinde Puderbach ist wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz überschuldet, und das wird sich in den nächsten Jahren auch nicht grundlegend ändern.  Die Landesregierung in Mainz lässt die Kommunen bei der Finanzierung der Aufgaben im Stich. Daher sind die Einnahmen z.B. der Anteil der Einkommensteuer für die Ortsgemeinde von größter Wichtigkeit. Also ist ein Neubaugebiet und dann damit verbundener Zuzug von neuen Bürgern elementar wichtig für zukünftige Einnahmen.
Leider sind im neuen Rat auch Mitglieder die dies aus Eigeninteresse verhindern wollen. So wurde ein Antrag gestellt, die Gelder für Gutachten im Haushalt mit einer Haushaltssperre zu versehen.  Der Antrag wurde abgelehnt.
Dieser Antrag war nach unserer Meinung rechtswidrig, weil Sonderinteresse vorlag. Hier ist die Gemeindeordnung eindeutig. Nach § 22 GemO besteht ein Mitwirkungsverbot bei Sonderinteresse.
Im Wortlaut heißt es im Kommunalbrevier:
1. Es soll verhindert werden, dass sich kommunale Entscheidungsträger bei ihren Entscheidungen von Motiven leiten lassen, die nicht am Gemeinwohl orientiert, sondern durch eigene Interessen bestimmt sind. Rechtsstaatsprinzip Artikel 20 Abs.3 GG.
2. Durch das Mitwirkungsverbot soll das Vertrauen der Bevölkerung in die „Sauberkeit der Ratsarbeit“ erhalten und damit auch  schon der „böse Schein“  vermieden werden, kommunale Entscheidungsträger ließen sich von eigenen Motiven leiten.
Hier wird die CDU Fraktion in Zukunft genau hinschauen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden noch 2 Aufträge  zur Rad- und Fußgängerbrücke über den Holzbach vergeben, damit die Brücke endlich fertig gestellt werden kann.